Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators, kurz SiGeKo, gem. § 3 der Baustellenverordnung, kurz BaustellV, sind vom Bauherren zu koordinieren oder, nach Art und Umfang, an Dritte zu übertragen.
Diese Aufgabe übernimmt bplan auf Bauherrenwunsch.
So nicht!!!



Wir tragen bei unseren Projekten die Verantwortung das alle gesetzlichen Verordnungen und Vorschriften eingehalten werden und tragen Sorge für deren Umsetzung.